Von Gottes Gnaden
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Das Forum des Ordens DEI GRATIA, für alle wichtigen Infos. Außerdem zum vorstellen von neuen Ordensbrüdern/ -schwestern. Und für Tipps, Hilfen und Strategien beim Angriff und der Verteidigung. (Bei Fragen bitte an xtrudyx wenden)
 
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BigX

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BeitragThema: Ordensregeln   Ordensregeln Icon_minitimeMo 15 Jun 2009 - 18:30

Vorwort

Mit dem vorliegendem Regularium stellt der Orden Dei Gratia eine abgeschlossene Rechtssammlung des Ordens vor.

Dieses Rechtswerk wendet sich an Ordensgeistliche/führer, Ordensglieder,
und Ordenjuristen/juristinnen, und explizit an Konvertiten – und an alle sonst an Ordens-Recht
Interessierten.

Dieses christliche Ordens-Recht ist auf das ausgerichtet, was dieser Orden insgesamt,
den Ordensgliedern und den einzelnen Christen dient, dem Willen
und Auftrag ihres HERRN zu entsprechen.

Es trägt zu den äußeren Bedingungen bei, damit Glaube geweckt wird und wachsen
kann, und damit die Liebe tätig wird im Dienst am Nächsten. Weder der Glauben noch die Liebe kann normieren. Es bezieht sich auf die äußere Gestalt der Ordensgemeinschaft des Glaubens und der Glaubenden und auf deren Zusammenwirken an verschiedenen Orten
mit unterschiedlichen Aufgaben, unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen. Vieles, was uns in diesem Orden miteinander verbindet, kann nicht rechtlich geregelt werden oder bedarf keiner rechtlichen Normierung. Auch für das Zusammenwirken unterstützt das Ordens-Recht auf die ihm eigene Weise, dass der Orden bei seiner Sache bleibt und der Zuspruch und Anspruch JESU CHRISTI vernommen und befolgt wird.


Präambel

Der christliche Orden Dei Gratia und seine Glieder bekennen sich zu dem einen, heiligen, Evangelium von JESUS CHRISTUS, wie es in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes gegeben.

Inhaltsübersicht

I. Allgemeine Bestimmungen
II. Ordensleitung
III. Ordensglieder-/schaft
IV. Gemeinsame Vorschriften für Ordensleitung und Ordenglieder
V. Konvetion für den Kampfeinsatz
VI. Schlussbestimmungen

Allgemeine Bestimmung

(1) Der Orden ist ein Orden mit Gliedern mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten.
(2) Er wahrt und fördert den im Kampf um das Bekenntnis und die Verkündigung.
(3) Der Orden ist, gebunden an die Gebote des HERRN, selbstständig
in der Aufstellung seiner Grundsätze, in seiner Ordnung, in der Verleihung von Ämter und in der Erfüllung seiner Aufgaben.
(4) Die Ordensgliedschaft verliert, wer nach diesem Recht den Übertritt zu einem anderen Orden vollzieht, sich durch Austritt von dem Orden lossagt sowie derjenige, von dem festgestellt wird, dass er sich durch sein Verhalten von dem Orden getrennt hat (s. Konvention f. d. Kampfeinsatz (2)).
(5) Der Orden dient allen seinen Gliedern nach dem Auftrage des HERRN und SEINEN Werken, wie Ordensleitung und Amtsträgern.
(4) Jedes Glied des Ordens ist gerufen, in der Ordnung des Ordens zu leben.


Ordensleitung

(1) Die Ordensleitung stellt die Vertretung aller Ordensglieder dar.
a) Die Mitglieder der Ordensleitung werden durch den Ordensgeistlichen-/füher in ihr Amt berufen.
b) Die Amtszeit der Ordensleitung ist unbesfristet und kann durch den Ordensgeistlich-/führer widerrufen werden.
(2) Sie trägt Verantwortung für alle Angelegenheiten des Ordens
und kann darüber beraten und beschließen.
(3) Der Ordensleitung obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
1. die Gesetzgebung des Ordens,
2. die Prüfung und Erledigung aller äusseren Anfragen,
3. die Beschlussfassung über Ordenseintritte,
4. die Beratung und Beschlussfassung über Gesuche und Eingaben von Ordensgliedern,
5. die Beratung und Beschlussfassung für -im Zweifel- alle äusseren Angelegenheiten,
dies umfasst u.a.,
a) den Eintritt in eine militärische Auseinandersetzung von dem die Existenz des gesamten Ordens tangiert,
b) der Friedensschluss
c) die Kapitulation
6. die Beratung und Beschlussfassung für -im Zweifel- alle inneren Angelegenheiten
(4) Der Ordensgeistliche-/führer besitzt das Veto-Recht.

Ordensglieder-/schaft

(1) Die ersten 2 Monate der Ordensgliedschaft gelten als Probezeit, es sei
denn, dass auf eine Probezeit verzichtet oder eine kürzere
Probezeit vereinbart worden ist.
(2) Vorraussetzung für die Aufnnahme in den Orden Gratia Dei
a) Barmherzigkeit
b) Solidarität
c)Aktivität (s. Gemeinsame Vorschriften f. Ordensleitung u. Ordensglieder)
d) Humor
e) Aktive Teilnahme an der Forumsplattform
...
...
...
(3) Jedes Ordenglied hat Verschwiegenheit über die ihm im Ordensleben bekannt gewordenen Angelegenheiten zu wahren, soweit dies ihrer Natur nach erforderlich, oder durch von der Ordensleitung angeordnete Weisung ist. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Ordensgliedschaft.

(4) In den Fällen von längerer Abwesenheit also Inaktivität ist die Ordensleitung
unverzüglich über die Dauer der Abwesenheit zu informieren, es besteht Anzeigepflicht.

(5) Für den reibungslosen Informationsaustausch auf breiter für alle Ordensglieder zugänglicher Ebene, ist die Nutzung der Forumsplattform Pflicht. Diese dient auch als Nachrichtendienstzentrale. Die Nutzung des Ingame Messenger bleibt davon unberührt.

Gemeinsame Vorschriften für Ordensleitung und Ordenglieder

(1) Die regelmäßige Online-Zeit beträgt ausschließlich der Pausen durchschnittlich
-2- Stunden wöchentlich.
(2) Die regelmäßige Online-Zeit kann verlängert werden
a) bis zu -1- Stunden täglich (durchschnittlich-5- Stunden wöchentlich),
bei ausserordentlichen Anweisungen der Ordensleitung,
b) bis zu -2- Stunden täglich (durchschnittlich -8- Stunden wöchentlich),
wenn der Orden sich in einer militärische Auseinandersetzungen befindet (s.Ordensleitung (3) 5 a).

Konvention für den Kampfeinsatz

(1) Eine grundsätzliche Beistandspflicht im Verteidigungsfall besteht, wenn nachfolgende Kriterien erfüllt sind:
a) das Ordensglied wird ohne eigene Provokation angegriffen -einschliesslich Spionage, Sabotage-;
b) das Ordensglied handelte mit seinen Aktivitäten im Auftrag der Ordensleitung.
(2) Das Ordensglied hat keinen Anspruch auf Beistand wenn,
a) seine Aktivitäten -explizit im grösseren Umfang- der Ordensleitung nicht bekannt waren bzw. nach Inkenntnissetzung nicht genehmigt wurden;
b) das Ordensglied ohne Genehmigung und Weisung der Ordensleitung Ordensglieder eines anderen Ordens in Kampfhandlungen involviert, dies schliesst Spionage und Sabotag ein.

Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieses Rechtswerkes können nur durch den Ordens-Konvent (Gemeinschaft aller Ordensglieder) mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

(2) Änderung des Rechtswerkes erlangen dann Rechtskraft, wenn die Ordensleitung den Beschluss mit einer Mehrheit der abgegebenen Stimmen wiederholt.

(3) Diese Rechtswerk tritt am 15.06.2009 in Kraft.





Ordensgeistlicher/führer Bruder Big
dessen Stellvertreter sowie Mitglied der Ordensleitung Artus
Ehrenmitglied und Mitglied der Ordensleitung xtrudyx
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